Förderungen

Seit dem 27.07.2022 laufen Einzelmaßnahmen ausschließlich über die BAFA.
Die Förderkonditionen zum Effizienzhaus in der Bestandssanierung über die KFW wurden stark reduziert.

Der Bonus für Worst-Performing-Buildings (Energieausweis Klasse H) wurde von 5% auf 10% erhöht und kann ab 02/2023 bei einer Sanierung in einem Zug zum EH70 EE (über KFW) in Anspruch genommen werden. Biomasseheizungen können nur noch mitgefördert werden, wenn Sie in Kombination mit einer Solarthermie oder Wärmepumpe betrieben werden. Nach Änderung der Förderkonditionen für Biomasseheizungen wäre hier der Steuerbonus eine gute Alternative.

Sanierung zum Effizienzhaus

Mit den Neuregelungen im GEG 2023 wird der Neubau-Standard auf das Effizienzhaus-55-Niveau erhöht. Um die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) zu erreichen, muss die Heizungsanlage mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von mind. 65% arbeiten. Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in der EE-Klasse verpflichtend. Photovoltaik-Anlagen werden auch in der Effizienzhaus-Sanierung nicht mitgefördert.