Förderungen

Seit dem 27.07.2022 laufen Einzelmaßnahmen ausschließlich über die BAFA. Lediglich die Förderung für den Heizungstausch ist seit 01.01.2024 wieder bei der KFW zu beantragen.
Für den Heizungs­tausch in einem Einfamilien­haus betragen die förderfähigen Kosten maximal 30.000 Euro. So können Sie bis zu 23.500 Euro Förderung für Ihre neue Heizung erhalten. 
Bei vielen BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhöht ein vorliegender ISFP die maximal förderfähigen Kosten auf 60.000€ pro Wohneinheit und Jahr. 

Der Bonus für Worst-Performing-Buildings (Energieausweis Klasse H) beträgt 10% und kann bei einer Sanierung in einem Zug zum mind. EH70 EE (über KFW) in Anspruch genommen werden. 
Für die Errichtung von Biomasseheizungen ist neben der Grundförderung der Geschwindigkeitsbonus nur dann erhältlich, wenn die Biomasseheizung mit einer Solaranlage (Solarthermie oder PV plus elektrische Warmwasserbereitung) oder Wärmepumpe kombiniert wird.
Bei Biomasseheizungen gibt es einen zusätzlichen Emissionsminderungszuschlag von 2.500€, wenn der Emissionsgrenzwert für Staub von max. 2,5mg/m³ erfüllt wird.

Sanierung zum Effizienzhaus

Mit den Neuregelungen im GEG 2024 verbleibt der Neubau-Standard auf Effizienzhaus-55-Niveau. Um die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) zu erreichen, muss die Heizungsanlage mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von mind. 65% arbeiten. Der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in der EE-Klasse verpflichtend. Photovoltaik-Anlagen werden auch in der Effizienzhaus-Sanierung nicht mitgefördert.